Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft für Erwachsenenbildung e.V.

I. Anmeldung

Zu den Kursen ist vor Beginn eines jeden Semesters eine Anmeldung in der Geschäftsstelle der GEB erforderlich, schriftlich, persönlich, telefonisch, per E-Mail an info(at)geb-erwachsenenbildung.de, Online unter www.geb-erwachsenenbildung.de

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass ihre/seine Angaben gem. Art. 5 EU-DSGVO von der GEB zum Zweck der Kursdurchführung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

1. Mit der Anmeldung kommt zwischen dem/der Teilnehmer/in und der GEB ein Teilnahmevertrag zustande und die AGB werden anerkannt. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn. Der/die Teilnehmer/in erhält vom Dozenten, per Post oder per Email eine Rechnung für den gebuchten Kurs.

2. Eine Reservierung für eine Veranstaltung ist nicht möglich. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung eine Veranstaltung bereits belegt sein, wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste registriert und Sie werden telefonisch verständigt, falls ein Platz frei wird. Die Aufnahme erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung.

3. Wer aus persönlichen Gründen nicht alle Veranstaltungstermine besuchen kann, hat keinen Anspruch auf eine Ermäßigung.

4. Kursummeldungen sind bis zum Anmeldetermin schriftlich möglich (5,00 € Bearbeitungsgebühr).

5. Kursausfälle möchten wir vermeiden. Sollten sie wegen zu wenig Anmeldungen notwendig werden, versuchen wir - die Zustimmung aller Beteiligten vorausgesetzt - Alternativen anzubieten: Kurszusammenlegungen, Stundenkürzungen oder Aufzahlungsregelungen.

6. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, melden wir uns nach der Anmeldung nur dann, wenn Ihr Kurs abgesagt oder verschoben wird. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer GEB-Veranstaltung besteht nicht.

7. Sie können sich für Veranstaltungen weitermelden, die Ihre im laufenden Semester besuchten Veranstaltungen fortsetzen.

Ihr(e) Kursleiter/in wird Ihnen bei Bedarf für die Rückmeldung eine entsprechende Liste vorlegen. Die Anmeldung ist verbindlich.

Eine Anzahlung von einem Drittel des Semesterbetrages kann in diesen Fällen eingefordert werden. Diese Anzahlung verfällt, wenn die/der Angemeldete an dem Folgekurs nicht teilnimmt.

II. Gebühren

Die Kursgebühren müssen bis spätestens 10 Tage nach Kursbeginn überwiesen werden. Im Programmheft und auf der Homepage sind die Gebühren für jede Veranstaltung angegeben (Irrtum vorbehalten).

Nach Verstreichen der Zahlungsfrist kann von der GEB eine Mahnung verschickt werden. Die Mahngebühr beträgt 3,00 €.

III. Rücktritt nach Vertragsabschluss

1. Kostenfreie Abmeldung

Eine kostenfreie Abmeldung bei der Geschäftsstelle GEB ist bis einschließlich vier Werktage vor Kursbeginn grundsätzlich bei jedem Kurs möglich.

Nach dieser Frist kann kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden. Wird diese Rücktrittsfrist nicht gewahrt und übernimmt keine Ersatzperson die vollen Verpflichtungen des abgemeldeten Teilnehmers, werden die gesamten Kursgebühren fällig.

2. Abmeldung mit Stornogebühr

Bei Veranstaltungen mit mehr als fünf Terminen ist ein Rücktritt bis nach dem ersten Veranstaltungstermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € sowie der anteiligen Gebühr für  den bereits besuchten Termin möglich.

Bei einem späteren Rücktritt ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten.

3. Workshops und Einzelveranstaltungen

Bei Workshops und Einzelveranstaltungen (Vorträge, Führungen) ist die Anmeldung verbindlich und bei Abmeldung/Rücktritt die gesamte Kursgebühr fällig.

IV. Rückerstattung der Kursgebühren

1. Wird von der GEB eine Veranstaltung vor Beginn wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall der/des Veranstaltungsleiters/in oder aus einem anderen nicht von der GEB zu vertretenden Grund abgesagt, werden den angemeldeten Teilnehmern/innen unter Ausschluss weitergehender Ansprüche bereits bezahlte Teilnehmerbeträge rückerstattet.

2. Liegt eine Verhinderung an der Teilnahme wegen Krankheit an mindestens der Hälfte der angesetzten Termine vor, so werden bereits bezahlte Entgelte - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € sowie der anteiligen Gebühr für bereits besuchte Termine – rückerstattet. Die GEB behält sich vor, ein ärztliches Attest anzufordern.

Weitergehende Ansprüche gegen die GEB werden ausgeschlossen. Anderweitige vertragliche Regelungen bleiben unberührt. Abmeldungen sind der Geschäftsstelle der GEB grundsätzlich schriftlich zu bestätigen.

Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder Stornierung bei der Bank ist ungültig.

3. Wird aus zwingenden persönlichen Gründen, wie z.B. Umzug in eine andere Stadt, Situation am Arbeitsplatz, der Besuch eines gebuchten Kurses nicht mehr möglich, so werden bereits bezahlte Entgelte - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € sowie die anteilige Gebühr für bereits besuchte Termine – rückerstattet.

4. Eine Rückerstattung der Kursgebühr kann gewährt werden, wenn der Kurs nach dem ersten Veranstaltungsabend nicht mehr besucht wird und kein anderer Ersatzkurs ausgewählt wurde.

Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € wird einbehalten.

5. Gebühren für versäumte Stunden können nicht rückerstattet werden.

V. Urheberrecht und Datenschutz

Fotografieren, Filmen und Tonmitschnitte in den Veranstaltungen sind ohne Genehmigung der GEB nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der GEB nicht vervielfältigt werden.

Persönliche Angaben von Teilnehmer/innen und Dozent/innen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes/ der EU-DSGVO.

VI. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der GEB ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Der/die Dozent/in ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

VII. Veranstaltungsabsage:

Die GEB kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten:

·Wenn sich der/die Teilnehmer/in im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.

·Wenn drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist. Die Mindestteilnehmerzahl liegt im Normalfall bei 10 Personen.

     Abweichend hiervon kann die GEB auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Aufzahlung und/oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart werden.

·Wenn der/die Dozent/in ausfällt.

VIII. Hausordnung/Ferienordnung

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden untersagt.

Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.

Ausnahmen werden im Programmheft ausdrücklich angegeben.

IX. Haftung

Die Haftung der GEB wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

X. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: 01.Juli 2019

 

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